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Industriebauservice
und Sachverständigenbüro Jürgen Waltersbacher |
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Wer ist ein öffentlich bestellter Sachverständiger ? Öffentlich
bestellte Sachverständige sind alle Personen, die von einer öffentlich-rechtlichen
Institution bestellt und vereidigt wurden (Industrie- und Handelskammern,
Handwerkskammern, Landwirtschaftskammern, Ingenieurkammern, Architektenkammern,
Bezirksregierungen, u.a.). Öffentlich bestellte Sachverständige zeichnen
sich durch besondere Sachkunde, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit
aus. Sie unterliegen der Aufsicht durch die Bestellungskörperschaft. Die
Wirtschaft bietet Sachverstand an Das Gesetz verlangt, dass jeder Sachverständige vor seiner öffentlichen Bestellung in einem intensiven Überprüfungsverfahren die jeweils erforderliche Sachkunde nachweisen muss. Danach wird er einem umfangreichen Pflichtenkatalog unterworfen, betreut und überwacht. Der öffentlich bestellte Sachverständige wird darauf vereidigt, dass er seine Gutachten unabhängig, unparteiisch, weisungsfrei, persönlich und gewissenhaft erstellt. Er haftet für die Richtigkeit seines Gutachtens. Bezahlt wird er in Gerichtsverfahren nach dem Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (ZSEG) und bei Privatauftrag nach Vereinbarung. In Gerichtsverfahren sind die von den IHKs öffentlich bestellten Sachverständigen bevorzugt heranzuziehen. Alle 7.000 Sachverständigen sind im Internet unter der Adresse http://svv.ihk.de recherchierbar. Die IHKs halten Bezirks- und Landeslisten bereit und benennen auf Einzelanfrage den gesuchten Sachverständigen. Sie helfen auch bei der bundesweiten Suche nach Sachverständigen, die nicht öffentlich bestellt sind. Die IHKs bestellen nur dort Sachverständige, wo ein nachhaltiger Bedarf erkennbar wird. Im Übrigen kann sich jedermann als Sachverständiger bezeichnen und tätig werden, ohne seine fachliche Kompetenz einer Behörde nachweisen zu müssen. Ein Sachverständigengesetz gibt es nicht. Die Zertifizierung von Sachverständigen nach der EN-Norm 45013 wird nicht von den Kammern vorgenommen. Anbieter im nicht regulierten Bereich sind vielmehr akkreditierte Zertifizierungsstellen. Diese können unter folgender Adresse in Erfahrung gebracht werden: TGA-Trägergemeinschaft für Akkreditierung GmbH, Gartenstr. 6, 60594 Frankfurt am Main. Zurzeit werden allerdings nur wenige Sachgebiete von den Zertifizierungsstelle abgedeckt. Es sind dies die Gebiete Grundstücksbewertung, Kraftfahrzeugschäden und -bewertung sowie Altautoverwertung. Gesetzgebung Jürgen Waltersbacher Öffentlich
bestellter und vereidigter Sachverständiger
In dieses Zeichen können Sie Vertrauen haben ! |
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Gutachterbüro
Waltersbacher Ahornallee 10 29313 Hambühren
Tel:: 0 50 84-98 13 42 Fax: 0 50 84-9 813 43 Mobil: 0172 59 76 863 E-mail: info@gutachterbuero-waltersbacher.de |
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